Bereits in den Frühstunden des 11.04.1995 stellt Sonjas Mutter fest, daß Sonja außergewöhnlich lange ausblieb. Sonjas Zimmertür stand noch offen wie beim Weggehen; nach Rückkehr machte sie die immer zu. Normalerweise kehrte sie spätestens um 3 Uhr zurück. Wenn sie ausblieb und bei ihren Freundinnen übernachtete, teilte sie dies per Telefon ihren Eltern mit, selbst zu später Stunde.
Über das ungewöhnlich lange Wegbleiben ohne Nachricht waren Sonjas Eltern anfänglich etwas verwundert und vermuteten nur eine Ausnahmesituation. Ihre Mutter konnte sich am Vormittag des 11.04.1995 nicht mehr weiter damit beschäftigen, da sie 2 Arzttermine zu erledigen hatte. Als nach ihrer Rückkehr zur Wohnung um ca. 14 Uhr Sonja immer noch abwesend war, versuchte sie, die Sache zu klären und führte dazu diverse Telefonate.
Hierbei erzählte ihr Robert, daß er Sonja am Stiglmaierplatz zurückgelassen hatte und das Sonja angeblich ihre Schwester zwecks Abholung anrufen wollte.
Im Laufe des späteren Nachmittags wurden Sonjas Eltern bei der Polizeiinspektion 33 vorstellig zwecks Vermisstenanzeige. Die Entgegennahme wurde mit der Begründung der Volljährigkeit und dem damit gebotenen Selbstbestimmungsrecht abgelehnt. Es wurde jedoch zugesagt, bei der Streife, zumindest ein gewisses Augenmerk auf diese Sache zu werfen. Ob dies tatsächlich erfolgte, ist unbekannt.
Auch der 2. Versuch am nächsten Tag wurde erneut abgewiesen. Der Verdachtshinweis von Sonjas Eltern auf ein unfreiwilliges Wegbleiben und das Sonja kaum Geld mitführte wurde mit der offensichtlichen als Scherz gedachten Bemerkung begegnet, daß sie sich bei diesem Aussehen auch ohne Geld vergnügen könne.
Später baten Sonjas Eltern dann auch verschiedene örtliche (auch öffentlich-rechtliche) Rundfunksender, Suchmeldungen zu verbreiten, was, mit Ausnahme von Radio Charivari, mit der Begründung abgelehnt wurde, daß hierfür eine polizeiliche Erlaubnis erforderlich sei. (Viel später waren dann auch BR 1 und die Deutsche Welle zu ein- oder zweimaliger Ausstrahlung bereit. Spätere diesbezügliche Bemühungen beim Weissen Ring bzw. „XY Unbekannt“ lehnte man beim ersten telefonischen Versuch bei der DFK in München mit der Begründung ab, daß hier nichts sensationell Kriminelles vorliege und beim zweiten in Mainz, daß, in Absprache mit der Polizei, eine Veröffentlichung zu diesem Zeitpunkt nicht hilfreich sei.
Auch die Taxivereinigung wies das Anliegen von Sonjas Eltern nach einer Suchmeldung zurück, angeblich sei später eine Durchsage an alle Fahrer erfolgt. DRK und Heilsarmee zeigten sich ebenso wenig hilfreich.
Am Mittwoch, 12.04.1995 am Nachmittag nahmen Sonjas Eltern dann unmittelbaren Kontakt mit der Vermißtenstelle (KPD 1 Dez. 11) auf und legten dort den Fall dar. Nach darauf erfolgter Abstimmung zwischen PI 33 und Dez. 11, wurde also nach dem dritten Versuch, am späten Nachmittag bei der PI 33 der Vermißtenfall aufgenommen und auch in die nationale (angeblich auch über INTER-POL in die internationale) Vermißtendatei eingegeben. Polizisten der PI 33 durchsuchten dann die Wohnung von Sonjas Eltern, sowie Keller und Boden des Wohnhauses, vermutlich nach einer Leiche o.ä. (dies war die erste Durchsuchung, es folgten dann noch weitere von Vermißten-, dann Mordkommissariat und letztlich vom LKA im Rahmen der Fingerabdruckaufnahme, letzere allerdings erst nach exakt 3 Monaten).
Die Medien erhielten somit erst am Gründonnerstag, dem 13.04.1995, also erst 2 Tage danach in der polizeilichen Pressekonferenz Kenntnis von Sonjas Verschwinden. Wegen des darauf folgenden Feiertags, dem Karfreitag, erschienen diesbezügliche Zeitungsberichte erst am Samstag, den 15.04.1995, also nach 4 Tagen.
Da Robert mittlerweile mit seinen Eltern über Ostern in die jugoslawische Heimat abgereist war, ging die Vermißenstelle überzeugt davon aus, daß Sonja mitgereist sei und nach Ostern wieder zurückkehre. Als dies nun doch nicht eintraf, fand man ein anderes Argument, um den Fall nicht weiter angehen zu müssen, indem man meinte, daß sie dann eben mit ihrer großen Liebe an einem schönen Ort das Leben genieße und halt erst zum Schulanfang käme. Dies ist u.E. ein signifikanter Hinweis darauf, in welcher Weise hier vorgegangen wurde, wodurch kostbare Zeit zum rechtzeitigen Ergreifen von Maßnahmen zum Feststellen von Sonjas Verbleib und eine ausreichende Spurensicherung vertan wurden (z.B. in der fraglichen Telefonzelle und Wohnung).
Auf Grund vorangegangener Erfahrungen und aus Sorge, fragten Sonjas Eltern natürlich öfters bei der Vermißtenstelle über den Ermittlungsstand nach, und, ob sie zu weiteren Auskünften gebraucht würden, dies war offensichtlich nicht im dortigen Sinne. So wurde dort u.a. geäußert, daß man Wichtigeres zu tun habe, als sich um eine Ausreißerin zu kümmern.
Damit war für Sonjas Eltern ersichtlich, wie dieser Fall dort bewertet und behandelt wurde.
Wie erwähnt, übernahm die Mordkommission (MK 1) in der 3. Woche nach Sonjas Verschwinden den Fall und begann dann (so etwa ab der 4. Woche) mit den ersten Einvernahmen und den o.g. Suchaktionen sowie auch mit anderweitigen.
Mittlerweile setzte sich aber auch bei der Polizei die Meinung durch, daß Sonja nicht freiwillig weggeblieben ist, wovon Sonjas Eltern von Anfang an überzeugt waren und dies auch dort deutlich bekundet haben. Wesentlicher Hinweis für ein unfreiwilliges Wegbleiben ist für Sonjas Eltern die Tatsache, daß sie ihr Auto, größere Geldbeträge, Kleider, Taschen, etc. nicht mitnahm. Sie führte zwar gewohnheitsmäßig Führerschein und Ausweis mit sich, jedoch nicht einmal eine Handtasche und lediglich DM 5,-, vorgesehen für Getränke im Lokal (angeblich hat sie nur 1 Bier bestellt). Dieser geringe Geldbetrag lag darin begründet, daß sie nicht gefilzt bzw. von Drogensüchtigen angebettelt oder selbst gezwungen werden konnte, Drogen zu kaufen.
Sonjas Eltern bemühten sich von Anfang an, ständig Kontakt mit der Polizei zu halten und relevante Informationen zu liefern. Dabei stellten sie fest, daß dies offensichtlich nicht immer möglich, wie auch gewünscht war, mit Ausnahme der Einvernahme. Diese stellte jedoch lediglich auf die von dort vorgegebenen Fragen ab. Die persönlichen Erkenntnisse Sonjas Eltern schienen dort offensichtlich nicht bedeutsam oder wichtig und fanden daher auch keinen Niederschlag in den Vernehmungsprotokollen.
Zwecks Kontakt und Informationsaustausches bzw. zur Erzielung eines Informationsgleichstand, baten Sonjas Eltern beim zuständigen Dezernat 11 um ein Gespräch, denn dort war ihres Erachtens keine Bemühung um weiteren Kontakt mit ihnen zu erkennen. Ein weiterer Grund hierfür war auch, daß nach ihren Feststellungen dort offensichtlich ein unterschiedlicher Informationsstand zwischen den Ermittlern bestand. Das erste Gespräch, unter Beteiligung des Dezernatleiters Kriminaloberrat Nagel, fand dann am 18.05.1995 statt. Sonjas Eltern wiesen dort besonders auf die erheblichen Ungereimtheiten in den Aussagen des damals letzten Begleiters von Sonja, Robert hin. Dies wurde jedoch mit der Begründung abgetan, daß sie subjektiv emotional urteilten.
Im übrigen entstand der Eindruck eines gespannten, wenig einvernehmlichen bzw. verständnisvollen, ja sogar vorwurfsvollen Gesprächsverlaufs, wenngleich verbal dort Gegenteiliges geäußert wurde. Eine gewisse Vorbelastung ergab sich natürlich dadurch, daß die Vernehmung von Sonjas Schwester Silvia, aussage gemäß, lautstark, unharmonisch, und unter verschiedenen „Vorhalten“, hierbei insbesonders Mordunterstellung, Bezichtigung der Lüge, etc. verlief. Die Polizei begründete dies mit der 2-maligen Verschiebung des Einvernahmetermins durch Silvia. Nachweislich war dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend geboten (u.a. Pfeiffersches Drüsenfieber, ärztliche Behandlung, etc.).
Ihr wurde dabei eine staatsanwaltschaftliche Vorführung udgl. angedroht. Letzteres wäre ohnehin im Sinne von Sonjas Eltern gewesen, weil sie sich erhofften, daß der Vermißtenfall dadurch der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gelangt, falls nicht schon bekannt, und dadurch diese dann die Ermittlung übernahm bzw. sich diese qualitativ verändert.
Silvia wurde auch deswegen des Mordes beschuldigt, weil Mädchen aus Sonjas Clique gelogen haben. Lucie, Anna, und Elli sagten vor der Polizei aus, Sonja habe Silvia den Freund weggenommen, dies trifft jedoch nicht zu!
Nun zurück zu den Fragen, die Sonjas Vater bei der Einvernahme gestellt wurden. Sie zeigten, daß die Polizeidienststelle selbst in dieser relativ langen Zeit, offensichtlich nicht den richtigen Ansatz gefunden hatte oder finden wollte und den Verdacht, vermutlich bequemerweise, auf die Familie legte; was dies für die Familie Engelbrecht bedeutete, wird sich jeder einigermaßen vorstellen können!
Dies führte bei Sonjas Eltern, besonders im Zusammenhang mit dem bis dahin gesammelten Erfahrungen bei der Vermißtenstellte (K 111 des Dez 11) und einer Vorsprache bei der Vermißtenstelle des LKA (1. HK Mielke), zwangsläufig zu entsprechenden Vorbehalten. Wobei Sonjas Eltern mittlerweile ihre positiven Erwartungen dort hinsichtlich angemessenem- bzw. gebotenem Vorgehen zur Aufklärung bzw. Lösung dieses relativ einfachen Vermißtenfalls aufgeben mußten. Leider hat sich die damalige Einschätzung Sonjas Eltern inzwischen bestätigt. Hier nur ein Beispiel einer Frage bei der Einvernahme: „Ob Sonja oder deren Vater nackt in der Wohnung herumliefen“ udgl.
Eine zweite Besprechung beim Dez. 11 unter Beisein des Dez. Leiters Kriminaloberrat Nagel, veranlaßt durch Sonjas Mutters schriftliche Anfrage bezüglich des Ermittlungsstandes, da sie Angaben für die Versicherungsangelegenheiten benötigte, kam am 29.06.1995 zustande. Sonjas Eltern wurden aufgefordert, Verschwiegenheit über dieses Gespräch zu halten, an Ende fragten sie sich allerdings worüber eigentlich. Denn ihrer Meinung nach kam nur Allgemeines und Unbedeutendes zur Sprache; Vertrauliches war nicht zu erkennen. Dort wurden Sonjas Eltern lediglich ermahnt, wie Sonjas Mutter schon vorher von der Polizei und Sonjas Vater, in einem vorangegangen Gespräch mit der Staatsanwältin Frau Illini, jeglichen Kontakt mit der Familie des Robert dringend zu unterlassen.
Erst im zweiten der o.g. Gespräche mit dem Dez. Leiter Kriminaloberrat Nagel erfuhr dieser von einem vorangegangen Vorsprechen von Sonjas Vater bei Roberts Vater und diesbezüglicher Beschwerde dieser Familie über dieses Vorgehen, sowie der Auflage seitens der MK1 Sonjas Eltern gegenüber, solche Kontakte und Gespräche zu unterlassen.
Es muss betont werden, daß die Familie von Robert jegliche Unterstützung zur Aufklärung kategorisch und in unflätigster Weise ablehnte und weiterhin ablehnt mit dem Hinweis, daß „sie mit der Sache nichts zu tun habe und wer weiß wen Sonja anrufen wollte“. Auch Robert selbst hat nie eine Bemühung erkennen lassen, bei der Suche mitzuhelfen, sondern das Gegenteil, wie bereits erwähnt. Über jeglichen Kontaktversuch von Sonjas Eltern, beschwerten sie sich umgehend bei der Polizei.
Trotz des bei der zuständigen Polizeidienststelle bekundeten professionellen Vorgehens und des Hinweises, daß Sonjas Eltern alles Weitere getrost der Polizei überlassen sollten, konnten sie sich des Eindrucks nicht erwehren, daß sie nicht ausreichend einbezogen wurden.
Sie wendeten sich deshalb an die Staatsanwaltschaft, von der sie bis dahin auch noch nicht angesprochen wurden.
Die ihnen bis dahin bekannten wesentlichen Aussagen zum Verschwinden faßten sie mit einer abschließenden Bewertung in einem Schreiben zusammen. Darin wiesen sie auf die vielen Ungereimtheiten in den Aussagen des Robert, dem sog. letzten Begleiter von Sonja deutlich hin.
Im Telefonat am 30.07.1995 erklärte die zuständige Staatsanwältin Frau Illini (Staatsanwaltschaft München 1) sinngemäß, daß sie diese Ungereimtheiten in den Aussagen des Robert zwar erkenne, diese aber nicht ermittlungserheblich seien und im übrigen auch keine rechtlichen Mittel diesbezüglich gegeben seien. Sonjas Eltern sollen nur dann wieder an sie heran treten, wenn sie über neue ermittlungserhebliche Kenntnisse verfügen.
Auch hier wurde Sonjas Eltern wieder dringend angeraten, jeglichen Kontakt mit der Familie von Robert zu unterlassen, um Nachteile für sie zu vermeiden. Welcher Art diese Nachteile sein sollen, wurde trotz Nachfrage bis heute nicht geklärt.